Hausordnung
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Hausordnung

gültig ab 1.8.2011 auf Beschluss der Schulkonferenz vom 21.6.2011

Die aufgelisteten Nummern und Buchstaben dienen zur Textorientierung bei der Besprechung einzelner Passagen unserer Hausordnung.

Die Begriffe Schüler, Lehrer, usw. werden hier wegen der besseren Lesbarkeit geschlechtsneutral gebraucht.

    Vorbemerkungen

  1. Auch unsere Schule braucht Regeln für ein gutes Miteinander, damit das schulische Zusammenleben gelingen kann. Dazu benötigen wir Übereinkünfte zwischen Schülern), Eltern, Lehrern und Angestellten, die von allen Beteiligten gleichermaßen getragen werden.

  2. Wir stützen jedes Mitglied der Schulgemeinschaft durch Rücksichtnahme und Solidarität, unterlassen jede Art von Beleidigung und Diskriminierung und verharmlosen extremistische Äußerungen nicht als Bagatellen.

  3. Auch die neuen Medien (z.B. Handy, Internet,…) dürfen kein Ort für Angriffe gegen Mitglieder der Schulgemeinschaft sein.

  4. Wir respektieren das Eigentum anderer und behandeln die Räume, Einrichtungsgegenstände und Arbeitsmaterialien pfleglich.

    Verhalten vor dem Schulbeginn

  5. Schüler und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht. Für die Schüler steht das Schulgebäude ab 7:55 Uhr offen. Vorher stehen Aufenthaltsräume zur Verfügung. Solange baustellenbedingt kein Fahrschülerraum zur Verfügung steht, können sich Schüler ab 7:45 Uhr in der Pausenhalle Ost aufhalten.

  6. Auf dem Schulgelände und auf dem Karl-Mücher-Weg verhalten sich Radfahrer rücksichtsvoll. In Pausen und Stoßzeiten ist das Fahren untersagt.

  7. Alle Verkehrsmittel dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

    Aufenthaltsregelungen für den Schultag

  8. Die Schüler der Sekundarstufe I halten sich in den großen Pausen auf den Pausenhöfen oder in den Pausenhallen oder in der Cafeteria – Café Carl auf. Für die Schüler der Sekundarstufe II steht zusätzlich der gesamte Außenbereich zur Verfügung. Es kann situativ zu Abweichungen und Einschränkungen kommen. Die jeweiligen Anweisungen sind zu befolgen.

  9. Bei Regen dürfen die Schüler im Pavillonbereich in den Pausen in ihren Unterrichtsräumen bleiben.

  10. Den Schülern der Sekundarstufe I ist das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind nur diejenigen Schüler, die auf Antrag der Eltern in der Mittagspause nach Hause gehen um zu essen. Alle anderen nehmen an der Übermittagbetreuung teil.

  11. Die Schüler der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände für private Besorgungen – ohne Versicherungsschutz – verlassen.

  12. In den großen Pausen ist der Aufenthalt auf den Fluren und in den Treppenhäusern in der 1., 2. und 3. Etage nicht gestattet. Als Ausnahme gilt das Aufsuchen des Sekretariats, des Lehrerzimmers und des Oberstufenberatungsraums.

  13. Alle Unterrichtsräume werden während der großen Pausen abgeschlossen. Fachräume, Sporthalle und Umkleideräume werden nur betreten, wenn dort die Aufsicht gewährleistet ist.

  14. In den Fünfminutenpausen bleiben die Schüler der Sekundarstufe I in der Regel in den Unterrichtsräumen. Sie verhalten sich in dieser Zeit diszipliniert.

  15. Beim Wechsel der Unterrichtsräume nehmen die Schüler ihre persönlichen Dinge mit und beaufsichtigen diese. So sind z.B. Kleidungsstücke nicht versichert und werden folglich auch nicht ersetzt.

  16. Die Schülerinnen und Schüler mit Klassenräumen im Pavillonbereich bleiben in den Pausen in der Regel auf dem Pausenhof des Pavillonbereiches.

  17. Der Wechsel zu Fachräumen im Hauptgebäude und zur Sporthalle bzw. zum Musikraum erfolgt erst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn.

  18. Der Aufenthalt in den Fluren während der allgemeinen Unterrichtszeit, z.B. bei Unterrichtsbeginn der eigenen Klasse ab der 2. Stunde, ist untersagt.

  19. Café Carl

    Im Café Carl ist besonders rücksichtsvolles Verhalten wichtig. Wer es betritt, akzeptiert folgende Regeln:

    a.    Ich mache keinen Lärm und unterhalte mich leise, weil die Cafeteria ein Raum zum Essen und Ausspannen ist.

    b.    Ich höre Musik nur über Kopflautsprecher, ohne meine Nachbarn dabei zu stören.

    c.    An der Theke beachte ich die Reihenfolge und stelle mich in der Schlange hinten an, bin aufmerksam und höflich.

    d.    Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.

    e.    Geschirr und Besteck darf den Bereich der Cafeteria nicht verlassen.

    f.    Nach dem Essen stelle ich mein Tablett unaufgefordert in den Tablettwagen zurück, werfe den Müll in den Mülleimer und hinterlasse meinen Platz sauber.

    g.    Ich stelle meinen Stuhl geordnet an den Tisch zurück.

    h.    Ich gehe pfleglich und vorsichtig mit der Einrichtung um.

  20. Wenn der Lehrer fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen ist, meldet der Klassen-/Kurssprecher dies beim Stundenplanteam oder im Sekretariat. Selbstverständlich darf während der Wartezeit der Unterricht in den Nachbarräumen nicht gestört werden.

  21. Erkrankte oder verletzte Schüler der Sekundarstufe I informieren den Lehrer und melden sich im Sekretariat. Sie können nur nach Rücksprache mit den Eltern entlassen werden. Schüler der Sekundarstufe II melden sich beim Beratungslehrer ab. Wenn Schüler der SEK II am Unterrichtstag verspätet erscheinen, sind sie verpflichtet, sich beim Beratungslehrer anzumelden.

    Allgemeine Verhaltensregeln

  22. Alle am Schulleben Beteiligten haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder mehr als notwendig gestört oder behindert wird. Dazu gehört auch die Sorge für Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgelände.

  23. Selbstverständlich sind Spiele und alle anderen Handlungen, mit denen man sich selbst oder andere gefährdet, verboten. Dazu gehören Ballspielen und Rennen im Gebäude, Werfen mit Gegenständen (u.a. Schneebälle), Benutzung von Wasserpistolen u.ä., Rutschen auf dem Treppengeländer, Klettereien usw.

  24. Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, Knallkörpern und jugendgefährdenden Medien ist strengstens untersagt.

  25. Das Mitbringen von Rollerskates, Skateboards u.ä. ist verboten.

  26. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände für alle Schüler verboten.

  27. Bei besonderen Anlässen wie kulturellen Veranstaltungen, Abi-Gag und Abiturientenentlassung, Schul- und Klassenfesten kann an Erwachsene und Oberstufenschüler auch Alkohol ausgeschenkt werden. Über solche Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz.  Maßgabe sollte jedoch immer sein, dass niemand sich während einer solchen Veranstaltung betrinkt.

  28. Das Rauchen  im Bereich innerhalb der blauen Einzäunung, Sporthalle, Aula, Musikräume sowie auf dem davor liegenden Fußweg bis zum Europaring einschließlich Brunnen ist verboten.

    Es versteht sich von selbst, dass die Personen, die das Schulgelände verlassen um zu rauchen,  wie alle anderen zur Pünktlichkeit verpflichtet sind. Auch der Außenbereich des Schulgeländes trägt zum Erscheinungsbild der Schule bei und ist sauber zu halten.

    Benutzung von Unterhaltungsmedien (Handy, MP3-Player, IPod, …)

  29. Die Benutzung von Handy, MP3-Player, IPOD und ähnlichen Unterhaltungsmedien ist nur eingeschränkt möglich:

    a.    Während des Unterrichts müssen solche Geräte abgeschaltet und in der Tasche untergebracht sein. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Wertgegenstände nicht versichert sind.

    b.    Das Fotografieren und Filmen sowie Tonmitschnitte sind grundsätzlich – d.h. nicht nur im Unterricht, sondern auch in allen Pausen – untersagt. Hier kann es im begründeten Einzelfall Ausnahmen geben, z.B. wenn ein Unterrichtsergebnis auf ausdrückliche Anweisung des Lehrers dokumentiert werden soll.

    c.    Die Verwendung der Medien in den großen Pausen ist gestattet, im Unterricht und bei Schulveranstaltungen im Rahmen von Unterricht grundsätzlich untersagt.

    d.    Die Geräte sind so zu verwenden, dass andere nicht gestört werden.

    e.    Telefonate sollen ebenfalls nur im Ausnahmefall aus wichtigem Grund und nur in den großen Pausen geführt werden.

    f.    Das Mitführen eines Handys während Klassenarbeiten und Klausuren gilt als vorbereiteter Täuschungsversuch. Deshalb ist es vorher beim Lehrer abzugeben.

  30. Essen, Trinken und  Kaugummikauen sind während des Unterrichts zunächst einmal im Grundsatz untersagt. Ebenso ist das Mitbringen von nicht verschlossenen Getränkebehältern in den Unterricht nicht gestattet. Nach Rücksprache und Erlaubnis durch den Lehrer kann beim Trinken situativ von dieser Regel abgewichen werden. Auch während Klassenarbeiten und Klausuren kann – wenn keine Störungen der Mitschüler erfolgen – vom Grundsatz abgewichen werden.

  31. Abfall gehört in die vorgesehenen Behälter. Hierfür ist zuerst jeder selbst verantwortlich. Darüber hinaus richtet die Schule Ordnungsdienste ein.

  32. Für Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen und den zugehörigen Flurbereichen sorgen die Klassen und Kurse nach jeder Unterrichtseinheit, besonders nach Unterrichtsende. Dazu gehören auch das Hochstellen der Stühle und das Reinigen der Tafel. In diesem Zusammenhang kommt den von der SV vorgeschlagenen Umweltbeauftragten in den Klassen und Kursen eine besondere Verantwortung zu. Einzelheiten können konkretisiert werden.

  33. Bei mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigungen oder Verunreinigungen haften die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler, wenn die Schadensbeseitigung nicht durch die Verursacher erfolgen kann.

  34. Das Klassenbuch ist ein wichtiges Dokument und im Interesse aller pfleglich zu behandeln. Das Beseitigen oder Zerstören von Klassenbüchern ist keine Bagatelle, sondern die Vernichtung grundlegender Informationen über die Jahrgangsstufe.

    Nachbemerkungen

  35. Alle Beteiligten haben das Recht, die Einhaltung der Hausordnung einzufordern.

  36. Verstöße gegen die Hausordnung werden im Klassenbuch / Kursheft dokumentiert, um nachhalten zu können, ob Wiederholungsfälle vorliegen.  Verstoßen Schüler gegen die aufgestellten Regeln, reagiert die Schule zunächst mit erzieherischen Maßnahmen, die nach Möglichkeit im Zusammenhang mit dem Verstoß stehen sollen (z.B. Einteilung als Helfer in der Cafeteria, vorübergehender Ausschluss, vorübergehendes in Obhut Nehmen eines Mediengerätes mit Rückgabe nach Information der Eltern, Einsatz zu besonderen Ordnungsdiensten nach dem Unterricht, …).  Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße werden durch Ordnungsmaßnahmen gemäß  §53 des Schulgesetzes geahndet.

  37. Selbstverständlich dürfen Schüler Fehlverhalten von Lehrern und Angestellten beanstanden. Dabei helfen Vertreter der SV, Klassenlehrer, SV-Verbindungslehrer, Beratungslehrer und/oder der Schulleiter.

    Mit Aufnahme an unserer Schule erhält jeder Schüler ein Exemplar der Hausordnung. Durch ihre Unterschriften bestätigen Schüler und Eltern die Kenntnisnahme dieser Regeln.