„Die Frage nach Gott, Religion, Glaube und Kirche zu stellen, trägt bei zur Entfaltung der individuellen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen. Dabei sind alle Dimensionen und Bereiche menschlichen Denkens, Fühlens und Handelns angesprochen. … So kann Religionsunterricht dazu beitragen, einer Verengung des Menschenbildes und einer Verkümmerung des Menschseins vorzubeugen“ (Lehrplan Katholische Religionslehre für die Sekundarstufe I in NRW)1. In diesem Bewusstsein wird der Katholische Religionsunterricht am Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium gestaltet.
Religionsunterricht wird an unserer Schule durchgängig von der 5. bis zur 9. Klasse zweistündig, in der Sekundarstufe II dreistündig erteilt. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich dabei in der Sekundarstufe I an den Vorgaben der Richtlinien und Lehrpläne; Schwerpunktsetzungen erfolgen durch Beschluss der Fachkonferenz (siehe unten). In der Sekundarstufe II werden neben den Richtlinien die Vorgaben für das Zentralabitur berücksichtigt, unabhängig davon, ob bzw. wie viele Schülerinnen und Schüler eines Kurses die Abiturprüfung in Katholischer Religion ablegen wollen.
In der Sekundarstufe I dienen die Lehrbücher Treffpunkt RU (Klassen 5 bis 8) und Zeichen der Hoffnung (Klassen 9 und 10) als eine Grundlage des Unterrichts. In der Sekundarstufe II liegt die Auswahl des Materials beim Fachlehrer; somit kann den wechselnden Themen des Zentralabiturs angemessen Rechnung getragen werden.
Am Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium legen wir großen Wert auf eine lebendige Ökumene. Aus diesem Grund finden regelmäßig gemeinsame Dienstbesprechungen der Fachschaften Evangelische und Katholische Religion statt. Auch die Gottesdienste, die vor allem zu besonderen Gelegenheiten in der Schullaufbahn (Einschulung, Abitur) und im Kirchenjahr (Weihnachten, Ostern etc.) stattfinden, werden von beiden Fachschaften gemeinsam vorbereitet und gefeiert. Dabei pflegen wir gute Kontakte zu den evangelischen und katholischen Gemeinden, die unsere Schule in der Schulpastoral unterstützen. Schließlich nutzen wir im Unterricht sich bietende Gelegenheiten, mit evangelischen und katholischen Schülern gemeinsam über Verbindendes und Trennendes nachzudenken.
In allen unseren Bemühungen sind wir uns des „besonderen Charakters“ des Faches Religion bewusst. Unbeschadet der Richtlinien und Lehrpläne versuchen wir, die Schüler nicht nur über das Christentum zu informieren, sondern auch im Unterricht und darüber hinaus einen Umgang miteinander zu pflegen, der christlichem Geist entspricht. Darin sehen wir eine Grundvoraussetzung für das Gelingen religiöser Lernprozesse in der Schule.
Projekt:
Fächerübergreifender Unterricht:
(z.B. Kirche im Nationalsozialismus Zusammenarbeit mit Fachbereich Geschichte, Jahrgangsstufe 9)
Es gelten die Ausführungen und Bestimmungen der Richtlinien und Lehrpläne Katholische Religionslehre für das Gymnasium.
Da Schule einem pädagogischen Leistungsprinzip verpflichtet ist, darf Leistung nicht nur gefordert werden, sondern muss auch ermöglicht werden (vgl. Richtlinien Katholische Religionslehre für das Gymnasium Sekundarstufe I in NRW)1.
Hierzu bedarf es eines Unterrichts in allen Stufen, der die individuellen Dispositionen der Schüler und Schülerinnen berücksichtigt. Es wird Wert gelegt auf den Einsatz von verschiedenen Medien, um den unterschiedlichen Lerntypen gerecht zu werden.
Um eine individuelle Förderung zu gewährleisten wird verstärkt auf z.B Tandembildung, Binnendifferenzierung, kooperative Lernformen und das Einüben von verschiedenen Präsentationstechniken geachtet. Darüber hinaus werden so unterschiedliche Lerntempi berücksichtigt.
„Für viele Religionslehrerinnen und Religionslehrer mag Leistungsbewertung problematisch erscheinen, da sie mit ihrem Unterricht auch seelsorgliche Interessen verbinden, denen man mit Leistungsbewertung nicht gerecht werden kann. Da der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in der Schule seinen Platz hat, verlangt er aber die Zensurengebung. Die Noten müssen nach den gleichen Maßstäben wie in anderen Fächern erteilt werden“ (Lehrplan Katholische Religionslehre für die Sekundarstufe I in NRW)1. Es ist daher selbstverständlich, dass die Leistungsbewertung unabhängig von der persönlichen Glaubensentscheidung der Schülerinnen und Schüler erfolgt.
Im Fach Katholische Religionslehre sind zu bewerten:
Diese Fähigkeiten / Leistungen werden deutlich in:
Es bieten sich auch innovative Formen der Leistungsmessung an wie z.B. Präsentationen (u.a. power point Präsentationen).
Alle diese Formen stellen unterschiedliche Möglichkeiten der Leistungsmessung dar und werden in allen Jahrgangstufen genutzt.
Die Schüler sind über die Grundsätze der Leistungsbewertung informiert.
In der Sekundarstufe II kann das Fach Katholische Religionslehre als schriftliches Fach belegt werden.
Für die Beurteilung der mündlichen Mitarbeit gelten dieselben Kriterien wie in der Sekundarstufe I.
Für die schriftlichen Klausuren gilt:
Den Schülerinnen und Schülern liegt neben der Note für die Arbeit ein schriftlich formulierter und bepunkteter Erwartungshorizont vor. Dabei werden die Anforderungsbereiche I - III (I Wiedergabe von Kenntnissen / II Eigenständiges Verarbeiten und Anwenden von Kenntnissen / III Problemlösen – Werten – Konsequenzen ziehen) voneinander getrennt ausgewiesen. Neben dieser inhaltlichen Leistung wird auch die Darstellungsleistung berücksichtigt. Die inhaltliche Leistung geht mit 80% und die Darstellungsleistung mit 20% in die Gesamtnote ein.
Für alle Jahrgangsstufen gilt im Bezug auf die Methodenkompetenz:
Im kath. Religionsunterricht entwickeln die Schülerinnen und Schüler fächerübergreifende (z.B. Umgang mit Texten) und fachspezifische Kompetenzen (z.B. Umgang mit bibl. Quellen). Der Religionsunterricht nutzt auch die in den anderen Fächern vermittelte/erworbene Methodenkompetenz und bedient sich ihrer im Unterricht (z.B. Interpretation von Literatur, Bildanalyse, Kartenverständnis).
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1 Richtlinien und Lehrpläne für die Sek. I. Gymnasium in NRW. Katholische Religionslehre. Düsseldorf 1993. Copyright Ritterbach Verlag GmbH, Frechen.
2 Vgl. auch: Richtlinien und Lehrpläne für die Sek. II. Gymnasium / Gesamtschule in NRW. Katholische Religionslehre. Düsseldorf 1999. Copyright Ritterbach Verlag GmbH, Frechen.
Wir bedanken uns beim Ritterbach Verlag für die Genehmigung, Textauszüge und Grafik auf unserer Webseite nutzen zu dürfen. 03.01.2012